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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Kriminell wider Willen

27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Fahren mit Anhänger kann schnell in einer Straftat enden Immer wieder landen Autofahrer in der Anhänger-Falle: Gewerblich oder privat steuern sie ein Gespann, geraten in eine Verkehrs-Kontrolle – und mit etwas Pech ist der Führerschein weg. Was ist geschehen? Der Anhänger oder das ganze Gespann haben die zulässige Gesamtmasse überschritten, ab der ein eigener Führerschein notwendig ist. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie schwere Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß Steffen Schmidt von der Schmidts Fahrschule zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Der Fahrzeughalter kann auch bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt – ob bewusst oder fahrlässig. Denn wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 dürfen Anhänger, die diese Kriterien nicht erfüllen, nur mit einer gesonderten Fahrerlaubnis der Klasse BE mitgeführt werden. „Viele ärgern sich hinterher, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben“, so die Erfahrung von Steffen Schmidt. der engagierte Fahrlehrer sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Aktion ausgerufen, um Autofahrer umfassend zu informieren. Wer häufiger schwere Gespanne fährt, kann sich hier auch schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorbereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät Steffen Schmidt. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Die Anhänger-Aktion an der Schmidts Fahrschule mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE beginnt am 01.06.2010. Genauere Auskunft erteilt Steffen Schmidt telefonisch unter 0345/8059409 oder direkt in der Fahrschule: Schmidts Fahrschule, Neustädter Passage 6, 06122 Halle . Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt. http://de.fotolia.com/id/8623414

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Führerschein 2010: Ein teurer Spaß?

24.04.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Vor 40 Jahren war alles billiger – aber nicht alles besser! Die guten alten Zeiten: Die Straßen waren leerer, die Verkehrsregeln unkomplizierter – und der Führerschein war bezahlbar: So oder ähnlich denken viele, die ihre Fahrausbildung in den 70er Jahren gemacht haben und sich heute über die in ihren Augen horrenden Summen, die sie bei der Fahrschule ihrer Kinder oder Enkel hinblättern müssen, ärgern. Zu Unrecht, rechnet #userInhaber# von der #userName# vor: „Eben weil der Verkehr vor 40 Jahren übersichtlicher war als heute, brauchte man auch weniger Fahrstunden. Wobei es schon damals besser gewesen wäre, hätten die Fahrschüler zum Beispiel auch Fahrten auf der Autobahn absolviert. Die gehören aber erst seit 1976 zum Pflichtprogramm. Vor 1971 war das sogar verboten.“ Gerade einmal 12 Fahrstunden hatte der durchschnittliche Fahrschüler im Jahr 1970 hinter sich gebracht, wenn er sich zur Prüfung anmeldete. Und die war er alle tagsüber im Stadtverkehr gefahren – Sonderfahrten gab es nicht. „Unvorstellbar, dass wir heute junge Menschen ohne jede Fahrpraxis nachts auf die Landstraßen lassen würden“, schüttelt Fahrlehrer #userInhaber# den Kopf. „Ein paar Fahrstunden mehr sollte Eltern die Sicherheit ihrer Kinder schon wert sein.“ Natürlich sind es heute nicht nur ein paar Stunden mehr, die Fahrschüler brauchen, bevor sie sich zur Prüfung anmelden dürfen. Allein die Sonderfahrten nehmen 12 Stunden in Anspruch, hinzu kommen normalerweise um die 20 Übungsstunden. „Mit jeder Fahrstunde gewinnt man Können und Erfahrung hinzu, deshalb halte ich nichts davon, wenn Schüler sich zu früh zur Prüfung anmelden“, meint #userInhaber#. „Fallen sie durch, werden die doppelten Prüfungsgebühren teurer als ein paar zusätzliche Stunden.“ Andererseits möchte der Fahrschulinhaber seine Schüler so zügig wie möglich durch die Prüfung bringen. „Alle Fahrlehrer in der #userName# haben die nötige Erfahrung, um zu sehen, wann jemand für die Prüfung bereit ist. Weitere Fahrstunden machen dann keinen Sinn, sondern sorgen nur für Frust. Wir wollen, dass unseren Schülern die Ausbildung Spaß macht. Nur wenn Sympathie und Vertrauen da sind, können wir davon ausgehen, dass sie das Gelernte später auch anwenden und zu sicheren und verantwortungsbewussten Fahrern werden.“ Eine gute Führerschein-Ausbildung ist eine wichtige Investition – letztendlich in das Leben der eigenen Kinder. Fragen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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