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Vorsicht beim Fahren mit Anhänger!

15.02.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Zu schwere Gespanne können teuer werden


Wer als Besitzer des 1999 eingeführten EU-Führerscheins Anhänger ankoppelt, lebt gefährlich: Schnell kann die Fahrt in einer Straftat enden. Denn eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten.

„Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie mit schweren Gespannen ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein unterwegs sind“, weiß Steffen Schmidt von der Schmidts Fahrschule zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet.

Unproblematisch sind nur kleine Anhänger. Beträgt die zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg, heißt es addieren: Sie darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen.

Eine Menge Rechnerei, die oft in der Erkenntnis endet, dass der Anhänger zu schwer ist. Um so ein Gespann zu fahren, ist ein gesonderter Anhänger-Führerschein nötig. „Viele ärgern sich hinterher, die Fahrerlaubnis der Klasse BE nicht zusammen mit dem Führerschein für PKW gemacht zu haben“, so die Erfahrung von Steffen Schmidt. „Denn egal, ob Arbeit, Hobby oder Umzug: Irgendwann kommt jeder mal in die Situation, ein schweres Gespann steuern zu müssen.“

Steffen Schmidts Empfehlung lautet deshalb: Den Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B kombinieren! Dazu sind fünf Sonderfahrten und eine eigene Praxis-Prüfung nötig. „So hat man alles auf einmal erledigt und braucht sich hinterher keine Gedanken mehr zu machen“, meint Steffen Schmidt. „Und wer den Führerschein der Klasse B bereits besitzt, kann die Zusatzprüfung nach Absolvieren der fünf Sonderfahrten natürlich jederzeit nachholen.“

Fragen zum Anhänger-Führerschein beantwortet Steffen Schmidt telefonisch unter 0345/8059409 oder direkt in der Fahrschule: Schmidts Fahrschule, Neustädter Passage 6, 06122 Halle.

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