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Sicher durch die Feiertage





Michael Ronneberger
Schmidts Fahrschule

Lieber Fahrfreund,

na dann Prost: Wenn Du den Führerschein auf Probe hast oder noch keine 21 Jahre alt bist, gilt für Dich die Null-Promille-Regel. Das bedeutet: Absolut kein Alkohol am Steuer! Gerade während der nahenden Feiertage musst Du Dich da am Riemen reißen.
 
Nervig? Vielleicht – aber auch richtig sinnvoll! Und wenn Du Dich von Anfang an daran gewöhnst, wirst Du sehen, dass es gar nicht so schlimm ist, nach Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen.
 
Das gleiche gilt natürlich für Motorrad, Mofa & Co. Alles, was Du zu Alkohol am Steuer wissen musst, erfährst Du in diesem Newsletter.
 
Schon einmal schöne Feiertage wünscht Dir
Dein Team von Schmidts Fahrschule
 

 


 

Null Promille – null Problem!
Ein Vorteil der Null-Promille-Regel: Du brauchst nicht zu rechnen. Denn schon nach einem Schluck Alkohol musst Du das Auto stehen lassen. Klar, oder? Trotzdem gibt es ein paar Stolperfallen.
Lies gleich weiter, um alle Fallstricke zu umgehen!



Eine Frage der Balance
Auf zwei Rädern brauchst Du ein besseres Gleichgewicht als auf vieren. Schon deshalb solltest Du Dich niemals alkoholisiert aufs Bike setzen. Doch welche Regeln gelten für Mofas oder Mopeds?
Hier erfährst Du alles zum Alkoholverbot für Zweiradfahrer.



Für welches dieser Fahrzeuge gilt die Null-Promille-Regelung nicht?
Die Antwort solltest Du wissen, wenn Du diesen Newsletter aufmerksam gelesen hast.
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Alkohol am Steuer geht gar nicht!

Dieses Video liefert den Beweis.



Bestanden!
Und wieder haben wir ein paar Ex-Fahrschüler mehr: Sie haben es geschafft und halten stolz ihren Führerschein in den Händen.
Wir gratulieren!



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